Des einen Leid, ist des anderen größter Schatz bzw. in diesem Fall eine neue Möglichkeit in Deutschland.
Google überarbeitet Markenrichtlinie in Europa
Ab dem 14.09.2010 ist es nun auch in Deutschland rechtskräftig möglich, fremde Markennamen, z.B. der Konkurrenz, als Keywords in Adwords dazu zu buchen. Es bleibt jedoch nachwievor so, dass die Verwendung dieser Markennamen im Anzeigentext nicht ohne Erlaubnis dieser gestattet ist. Die Neuerung gilt daher ausschließlich für die Buchung von Keywords.
Stefan Tweraser, Country Director von Google in Deutschland äußerte sich um umstrittenen Thema wie folgt:
“Der Europäische Gerichtshof hat bestätigt, dass es konform mit dem bestehenden Markenrecht ist, wenn unsere Anzeigenkunden auf Keywords bieten dürfen, die den Handelsmarken anderer Unternehmen entsprechen. [...] Die jetzt angekündigte Änderung ermöglicht es uns, unsere Richtlinien weltweit zu harmonisieren. Die Nutzer profitieren davon, weil sie mehr für sie relevante Anzeigen finden, wenn sie bei Google suchen.”
Bisher konnten Markeninhaber eine Beschwerde an Google richten, wenn sie merkten, dass eine fremde Firma scheinbar für die Anzeigenschaltung ihren Namen verwendetet. Dies galt der Verhinderung sämtlicher Fremdwerbung unter dem Markennamen. Ab September haben die Markeninhaber nur noch die Möglichkeit Google bezüglich Bedenken zu einer möglichen Verwirrung der Nutzer, z.B. durch eine anscheinende Zugehörigkeit der fremden Firma, zu kontaktieren. Google überprüft diese Bedenken, entfernt die Anzeige dann aber auch, wenn sie den Markeninhabern Recht gibt.

