Franchising

Vergeben des Vertriebs seiner Produkte als Lizenz an rechtlich und kaufmännische selbstständige Sub-Unternehmer ? Besitz gemeinsamen Namen, Warenzeichen und Symbole. Erscheinung einheitlich wie Filialbetriebe, aber rechtlich selbstständig.

Muttergesellschaft: Übernahme Marketing, Vertrieb und Lieferung.

Franchise-Nehmer: vertraglcih-zugesicherter Absatzbereich und Verantwortung für das wirtschaftliche Ergebnis.

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